Video vom 22.01.2021 gefunden auf Telegram

Mit der Einführung der FFP2- Maskenpflicht in Bayern überfährt der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder wie ein nicht zu bremsender Bulldozer sämtliche „rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen roten Ampeln".
 Seine Ministerien sind ratlos. Will er damit einen in der Öffentlichkeit kaum bekannten „Masken-Beschaffungs-Skandal“ vertuschen? ...

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat verkündet, dass in Bayern ab Montag, 18. Januar, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Atemschutzmasken getragen werden müssen.
Ein Zimmerermeister aus dem Landkreis Ansbach war darüber sehr verwundert, da für das Tragen solcher Masken strenge Sicherheitsvorschriften gelten, z.B.:
- FFP2-Masken dürfen maximal 2 Stunden getragen werden!
- Vollbartträger dürfen solche Masken nicht tragen!
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder! Deshalb fragte er bei der Fränkischen Landeszeitung nach.
Diese wandte sich nun mit der Frage, wie die von Söder verordnete FFP2-Maskenpflicht mit den Vorgaben des Arbeitsschutzes vereinbar sei, an die Bayerische Staatskanzlei. Nun zeigte sich, dass Söder mit dieser FFP2-Maskenpflicht ein „faules Ei“ gelegt hat, denn die Staatskanzlei leitete die Anfrage kurzerhand an das Gesundheitsamt weiter. Dort erklärte man sich jedoch für „nicht zuständig“ und verwies an das Wirtschaftsministerium. Dieses wiederum entschied, dass das Sozialministerium die Anfrage bearbeiten solle. Das Sozialministerium weigerte sich jedoch und schob das „faule Ei“ wieder dem Gesundheitsamt zu. Der bayerische Kabarettist Karl Valentin und sein Buchbinder Wanninger hätten sicher ihre helle Freude an diesem Durcheinander gehabt Schlussendlich sandte ein Ministeriumssprecher zwei „Standard-Frage-Antwort-Listen“ an die Fränkische Landeszeitung, die jedoch die konkrete Frage wieder nicht beantwortete.
Dass alle Behörden mit Söders Anordnung völlig überfordert waren, liegt auf der Hand, denn dieser hatte sämtliche „rechtlichen und gesundheitlichen roten Ampeln“ überfahren. Dies verdeutlicht eine genauere Prüfung der von Söder verordneten FFP2-Maskenpflicht:
1. Prüfung der FFP2-Maskenpflicht aus rechtlicher Sicht:
Rote Ampel 1: Das Robert Koch-Institut: Das Robert Koch-Institut, kurz RKI, warnt als oberste deutsche Gesundheitsbehörde: „Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden.“
Rote Ampel 2: Der Arbeitsschutz: Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt, um die gesundheitliche Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.
Rote Ampel 3: Die Justiz: Der Rechtsanwalt Markus Haintz postete folgende Meldung: „Arbeitsrechtlich ist anerkannt, dass der Einsatz von FFP2-Masken medizinisch INDIVIDUELL geprüft werden muss, [...]. Vor diesem Hintergrund kommt sowohl eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher als auch wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.“
Wie kann es sein, dass der unbedarfte Bürger weniger geschützt wird als jeder Arbeitnehmer, ja sogar dazu gezwungen wird, gegebenenfalls seine Gesundheit zu gefährden?
2. Prüfung der FFP2-Maskenpflicht aus gesundheitlicher Sicht:
Rote Ampel 4: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweist bezüglich des Einsatzes außerhalb des Arbeitsschutzes auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den Arbeitskreis „Covid-19“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Diese empfehlen FFP2-Masken nicht zur privaten Anwendung.
Rote Ampel 5: Das Robert-Koch-Institut:
Weitere Warnung des RKI: Durch Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Rote Ampel 6: Expertenstimmen:
Der Hygieneexperte Walter Popp, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, hält nichts von der FFP2-Maskenpflicht für die Allgemeinbevölkerung. Das richtige Tragen der Maske setze eine individuelle Schulung voraus. „Ein durchschnittlicher 85- oder 90-Jähriger hat nicht mehr die Atemleistung, um durch eine FFP2-Maske vernünftig atmen zu können.“
Auch der Virologe Professor Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock, warnt davor, dass die Gefahr besteht, dass sich die Atemkapazität erschöpfe und es im schlimmsten Fall zu einem Kreislaufkollaps kommen könne. Er findet deutliche Worte: „Ich weiß nicht, was Herrn Söder da geritten hat“ und bezeichnet die FFP2-Maskenpflicht als „Schwachsinn“.
3. Prüfung der FFP2-Maskenpflicht aus sozialer Sicht:
Rote Ampel 7: Das Robert Koch-Institut: Das RKI verweist darauf, dass FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden dürfen, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt.
Bei einem Einzelpreis von 3-7 Euro bedeutet dies für sozial bedürftige Personen eine erhebliche finanzielle Belastung. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese die Masken aus Kostengründen mehrfach verwenden. Dies kann gravierende gesundheitliche Lungenprobleme zur Folge haben und die Ausbreitung des Virus sogar noch beschleunigen.
Entgegen aller von verschiedenen Medien veröffentlichten Behauptungen, dass die Masken durch spezielle Tricks doch mehrfach verwendet werden könnten, betonen die Hersteller in ihren Gebrauchsanweisungen, dass dies nicht zulässig ist.
FAZIT: Wie ein nicht zu bremsender Bulldozer überfährt Söder somit sämtliche „rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen roten Ampeln" in unverantwortlicher Weise, sodass selbst seine Ministerien völlig überfordert sind.
Warum will Söder mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln eine FFP2-Maskenpflicht durchsetzen?
Ein Blick in das Frühjahr 2020 könnte eine mögliche Erklärung liefern:
Gesundheitsminister Spahn schrieb zahlreiche Unternehmen wegen der Besorgung von Atemschutzmasken an. Das Pikante dabei: Die Ausschreibung erfolgte nach dem sogenannten Open House-Verfahren, d.h. die Unternehmer erhielten eine Abnahmegarantie in unbegrenzter Höhe zu einem völlig überhöhten Fixpreis von 4,50 Euro je FFP2-Schutzmaske. Die Folge: Da aufgrund dieses äußerst lukrativen Angebots viel zu viele Masken geliefert wurden, verweigerte das Ministerium die Annahme. Die Lieferanten mussten nun sogar große Hallen zur Lagerung anmieten. Inzwischen sind beim Landgericht Bonn über 60 Klagen der Lieferanten gegen das Bundesgesundheitsministerium eingegangen. Der beauftragte Rechtsanwalt Christian Lüpke geht von einem Streitwert von über einer Milliarde Euro aus. Er sagt: „Das Verfahren ist aus Sicht des Steuerzahlers eine Katastrophe.“ Aber auch Söder selbst ist über seine damalige Gesundheitsministerin Melanie Huml (Söder hat Melanie Huml am 6. Januar 2021 entlassen!) in einen „Masken-Beschaffungs-Skandal“ verwickelt. Ministerin Huml kaufte Schutzmasken im Wert von mehreren Millionen Euro. Und das nicht nur zu einem völlig überhöhten Preis, sondern zudem bei einer sehr dubiosen Schweizer Firma. Die Frage drängt sich auf: Muss die ganze Bevölkerung genau deshalb FFP2-Masken tragen, damit diese exorbitanten FFP2-Lagerbestände endlich verbraucht werden, um so diesen gigantischen „Masken-Beschaffungs-Skandal“ zu vertuschen?
Verehrte Zuschauer,
sind auch Sie der Meinung, dass diese „Bulldozer-Politik“ in der Art eines Markus Söder, die keine öffentliche Diskussion mehr zulassen will, unverzüglich gestoppt werden muss?
Dann möchten wir Ihnen eine Möglichkeit bieten, wie Sie ihrem Unmut Luft verschaffen können, da die Mainstreammedien kaum kritisch über Söders „diktatorisches Verhalten“ berichten.
Stärken Sie die Stimme alternativer Medien, indem Sie JETZT dieses Video auf allen sozialen Plattformen und auch per Mail an möglichst viele Ihrer Freunde und Bekannten weiterleiten. Wir blenden dazu den Kla.TV-Originallink für diese Sendung ein. Denken Sie dabei insbesondere auch an Menschen, die diese Zusammenhänge noch nicht erkannt haben.

Quelle: kla.tv